Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde hinsichtlich der Absagefrist angepasst. Veranstalter*innen haben nun bis zum 31.01.2022 Zeit, eine Absage einzureichen und öffentlich zu machen, was ihnen etwas mehr Flexibilität ermöglicht. Vorher endete die Frist am 23.12.2021.
Bereits letzte Woche wurde eine Anpassung des Sonderfonds vorgenommen. Er stand dahingehend in der Kritik, dass z.B. Clubs durch ein Tanzverbot keine Grundlage für Öffnungen sehen, diese Schließung aber „freiwillig“, also nicht verordnet ist und in so einem Fall der Sonderfonds nicht gegriffen hätte. Auch dies wurde nach heftiger Kritik angepasst, sodass auch freiwillige Absagen nun aus dem Topf des Sonderfonds kompensiert werden können.
Eine genauere Übersicht des Sonderfonds gibt es hier vom Kulturrat.
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